Zitat von nahal im Beitrag #377
" "Dass dies auch die Bevölkerungsmehrheit sein könnte, erscheint zweifelhaft."
Alles klar:
In Deutschland kann ich nicht sagen:
Alle Türken sind scheiße
Dafür muss ich in die Türkei fahren. Dort darf ich das.
Oder?
Einfach mal probieren. :-)
Wenn ich diesen fetten Thomas Fischer im Fernsehen sehe, könnte ich kotzen.
Zitat von Maga-neu im Beitrag #378Zitat von nahal im Beitrag #377
" "Dass dies auch die Bevölkerungsmehrheit sein könnte, erscheint zweifelhaft."
Alles klar:
In Deutschland kann ich nicht sagen:
Alle Türken sind scheiße
Dafür muss ich in die Türkei fahren. Dort darf ich das.
Oder?
Einfach mal probieren. :-)
Wenn ich diesen fetten Thomas Fischer im Fernsehen sehe, könnte ich kotzen.
Aber, es hat schon was. Hier der alte Witz:
Was ist der Unterschied, wenn ich in der Strassenbahn in Düsseldorf einem Mitfahrer sage:
-du dreckiger Jude !
Klar: ich bin ein Antisemit
Was, wenn ich das Gleiche in Tel Aviv sage?
Klar, der Typ muss eine Dusche nehmen.
Zitat von nahal im Beitrag #379Zitat von Maga-neu im Beitrag #378Zitat von nahal im Beitrag #377
" "Dass dies auch die Bevölkerungsmehrheit sein könnte, erscheint zweifelhaft."
Alles klar:
In Deutschland kann ich nicht sagen:
Alle Türken sind scheiße
Dafür muss ich in die Türkei fahren. Dort darf ich das.
Oder?
Einfach mal probieren. :-)
Wenn ich diesen fetten Thomas Fischer im Fernsehen sehe, könnte ich kotzen.
Aber, es hat schon was. Hier der alte Witz:
Was ist der Unterschied, wenn ich in der Strassenbahn in Düsseldorf einem Mitfahrer sage:
-du dreckiger Jude !
Klar: ich bin ein Antisemit
Was, wenn ich das Gleiche in Tel Aviv sage?
Klar, der Typ muss eine Dusche nehmen.
Kommt ein Jude in Wien am Bahnhof an und fragt einen Mann: "Mögen Sie Juden?" Sagt der "Ja, natürlich." Dann geht er zum nächsten, auch der sagt: "Ja, natürlich." Fragt er einen dritten, und der sagt darauf : "Nein, ich kann sie nicht leiden, ich verabscheue sie." Sagt der Jude: "Sie sind ein ehrlicher Mensch, passen Sie auf meinen Koffer auf."
Zitat von Maga-neu im Beitrag #376Zitat von ghassan im Beitrag #375Der richterliche Freibrief gilt nur gegen Deutsche.
Oder gilt der Freibrief für Beleidigungen nur gegen Deutsche?
Um es heftiger als Trump zu sagen: Wir haben in Teilen eine Scheißjustiz.
Aus dem Artikel:
"Die Entscheidung im Fall Karabulut sorgt nun vor allem in rechten Kreisen für Empörung."
Nun hast Du aber Deine Gesinnung hübsch preisgegeben.
Zitat von Leto_II. im Beitrag #381Zitat von Maga-neu im Beitrag #376Zitat von ghassan im Beitrag #375Der richterliche Freibrief gilt nur gegen Deutsche.
Oder gilt der Freibrief für Beleidigungen nur gegen Deutsche?
Um es heftiger als Trump zu sagen: Wir haben in Teilen eine Scheißjustiz.
Aus dem Artikel:
"Die Entscheidung im Fall Karabulut sorgt nun vor allem in rechten Kreisen für Empörung."
Nun hast Du aber Deine Gesinnung hübsch preisgegeben.
:-))
Zitat von Leto_II. im Beitrag #381Zitat von Maga-neu im Beitrag #376Zitat von ghassan im Beitrag #375Der richterliche Freibrief gilt nur gegen Deutsche.
Oder gilt der Freibrief für Beleidigungen nur gegen Deutsche?
Um es heftiger als Trump zu sagen: Wir haben in Teilen eine Scheißjustiz.
Aus dem Artikel:
"Die Entscheidung im Fall Karabulut sorgt nun vor allem in rechten Kreisen für Empörung."
Nun hast Du aber Deine Gesinnung hübsch preisgegeben.
Alles ist relativ:
"recht" kann auch "Recht" bedeuten. :-)
Zitat von nahal im Beitrag #383Zitat von Leto_II. im Beitrag #381Zitat von Maga-neu im Beitrag #376Zitat von ghassan im Beitrag #375Der richterliche Freibrief gilt nur gegen Deutsche.
Oder gilt der Freibrief für Beleidigungen nur gegen Deutsche?
Um es heftiger als Trump zu sagen: Wir haben in Teilen eine Scheißjustiz.
Aus dem Artikel:
"Die Entscheidung im Fall Karabulut sorgt nun vor allem in rechten Kreisen für Empörung."
Nun hast Du aber Deine Gesinnung hübsch preisgegeben.
Alles ist relativ:
"recht" kann auch "Recht" bedeuten. :-)
Dafür müsste man die deutsche Sprache aber ordentlich verbiegen.:)
Zitat von Leto_II. im Beitrag #381Zitat von Maga-neu im Beitrag #376Zitat von ghassan im Beitrag #375Der richterliche Freibrief gilt nur gegen Deutsche.
Oder gilt der Freibrief für Beleidigungen nur gegen Deutsche?
Um es heftiger als Trump zu sagen: Wir haben in Teilen eine Scheißjustiz.
Aus dem Artikel:
"Die Entscheidung im Fall Karabulut sorgt nun vor allem in rechten Kreisen für Empörung."
Nun hast Du aber Deine Gesinnung hübsch preisgegeben.
"Vor allem" heißt nicht "ausschließlich". Wie würde ein Forist schreibt: Logic.
http://www.marcogallina.de/2017/03/01/ich-bin-nicht-deniz/
Ich bin übrigens auch nicht Deniz.
Zitat von Leto_II. im Beitrag #384Zitat von nahal im Beitrag #383Zitat von Leto_II. im Beitrag #381Zitat von Maga-neu im Beitrag #376Zitat von ghassan im Beitrag #375Der richterliche Freibrief gilt nur gegen Deutsche.
Oder gilt der Freibrief für Beleidigungen nur gegen Deutsche?
Um es heftiger als Trump zu sagen: Wir haben in Teilen eine Scheißjustiz.
Aus dem Artikel:
"Die Entscheidung im Fall Karabulut sorgt nun vor allem in rechten Kreisen für Empörung."
Nun hast Du aber Deine Gesinnung hübsch preisgegeben.
Alles ist relativ:
"recht" kann auch "Recht" bedeuten. :-)
Dafür müsste man die deutsche Sprache aber ordentlich verbiegen.:)
Wenn man das Recht so verbiegen kann ist die Sprache eine Kleinigkeit.
Zitat von Leto_II. im Beitrag #384Zitat von nahal im Beitrag #383Zitat von Leto_II. im Beitrag #381Zitat von Maga-neu im Beitrag #376Zitat von ghassan im Beitrag #375Der richterliche Freibrief gilt nur gegen Deutsche.
Oder gilt der Freibrief für Beleidigungen nur gegen Deutsche?
Um es heftiger als Trump zu sagen: Wir haben in Teilen eine Scheißjustiz.
Aus dem Artikel:
"Die Entscheidung im Fall Karabulut sorgt nun vor allem in rechten Kreisen für Empörung."
Nun hast Du aber Deine Gesinnung hübsch preisgegeben.
Alles ist relativ:
"recht" kann auch "Recht" bedeuten. :-)
Dafür müsste man die deutsche Sprache aber ordentlich verbiegen.:)
Und heißt es nicht, den gesunden Menschenverstand verbiegen, wenn man zu solchen Urteilen kommt? Ist man als Deutscher, weil in der "Mehrheitsgesellschaft", weniger geschützt?
Nee, Leto, ich bin nicht "rechts", was auch immer das heißen mag. (Ich bin stolz auf meinen Großonkel, der an führender Stelle gegen Nazideutschland und die faschistischen Kollaborateure gekämpft hat.) Ich sehe nur, wie viele Deutsche wieder einmal einer blödsinnigen Ideologie hinterherlaufen.
Zitat von Maga-neu im Beitrag #391Zitat von Leto_II. im Beitrag #384Zitat von nahal im Beitrag #383Zitat von Leto_II. im Beitrag #381Zitat von Maga-neu im Beitrag #376Zitat von ghassan im Beitrag #375Der richterliche Freibrief gilt nur gegen Deutsche.
Oder gilt der Freibrief für Beleidigungen nur gegen Deutsche?
Um es heftiger als Trump zu sagen: Wir haben in Teilen eine Scheißjustiz.
Aus dem Artikel:
"Die Entscheidung im Fall Karabulut sorgt nun vor allem in rechten Kreisen für Empörung."
Nun hast Du aber Deine Gesinnung hübsch preisgegeben.
Alles ist relativ:
"recht" kann auch "Recht" bedeuten. :-)
Dafür müsste man die deutsche Sprache aber ordentlich verbiegen.:)
Und heißt es nicht, den gesunden Menschenverstand verbiegen, wenn man zu solchen Urteilen kommt? Ist man als Deutscher, weil in der "Mehrheitsgesellschaft", weniger geschützt?
Nee, Leto, ich bin nicht "rechts", was auch immer das heißen mag. (Ich bin stolz auf meinen Großonkel, der an führender Stelle gegen Nazideutschland und die faschistischen Kollaborateure gekämpft hat.) Ich sehe nur, wie viele Deutsche wieder einmal einer blödsinnigen Ideologie hinterherlaufen.
Es sind nicht nur Deutsche.
Das gesprochene Recht hat kaum noch Geltung.
Richter sprechen Urteile nicht mehr nach dem Gesetz sondern nach dem Empfinden.
Letztes Beispiel:
Zwei Raser wurden verurteilt wegen Mordes.
Begründung:
Den Tod des Opfers billoigend in Kauf genommen.
Das Gesetz verlangt aber klare Merkmale:
§ 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
"Eine Bestrafung wegen Mordes ist nach der inzwischen allgemein anerkannten tatstrafrechtlichen Auslegung demnach von zwei Voraussetzungen abhängig:
"Der Täter muss vorsätzlich einen anderen Menschen getötet[17] und
dabei eines der in Absatz 2 aufgezählten sogenannten Mordmerkmale verwirklicht haben."
Hier war eindeutig keine Absicht (Vorsatz) vorhanden.
Zitat von Maga-neu im Beitrag #376Zitat von ghassan im Beitrag #375Der richterliche Freibrief gilt nur gegen Deutsche.
Oder gilt der Freibrief für Beleidigungen nur gegen Deutsche?
Um es heftiger als Trump zu sagen: Wir haben in Teilen eine Scheißjustiz.
§ 92. Faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze.
(1) Wer faschistische Propaganda, Völker- oder Rassenhetze treibt, die geeignet ist, zur Vorbereitung oder Begehung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit aufzuhetzen, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Wer die Tat planmäßig begeht oder zu ihrer Durchführung eine Organisation oder Gruppe bildet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
(3) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.
So geht ein ordentlicher Straftatbestand.
Zitat von nahal im Beitrag #392Zitat von Maga-neu im Beitrag #391Zitat von Leto_II. im Beitrag #384Zitat von nahal im Beitrag #383Zitat von Leto_II. im Beitrag #381Zitat von Maga-neu im Beitrag #376Zitat von ghassan im Beitrag #375Der richterliche Freibrief gilt nur gegen Deutsche.
Oder gilt der Freibrief für Beleidigungen nur gegen Deutsche?
Um es heftiger als Trump zu sagen: Wir haben in Teilen eine Scheißjustiz.
Aus dem Artikel:
"Die Entscheidung im Fall Karabulut sorgt nun vor allem in rechten Kreisen für Empörung."
Nun hast Du aber Deine Gesinnung hübsch preisgegeben.
Alles ist relativ:
"recht" kann auch "Recht" bedeuten. :-)
Dafür müsste man die deutsche Sprache aber ordentlich verbiegen.:)
Und heißt es nicht, den gesunden Menschenverstand verbiegen, wenn man zu solchen Urteilen kommt? Ist man als Deutscher, weil in der "Mehrheitsgesellschaft", weniger geschützt?
Nee, Leto, ich bin nicht "rechts", was auch immer das heißen mag. (Ich bin stolz auf meinen Großonkel, der an führender Stelle gegen Nazideutschland und die faschistischen Kollaborateure gekämpft hat.) Ich sehe nur, wie viele Deutsche wieder einmal einer blödsinnigen Ideologie hinterherlaufen.
Es sind nicht nur Deutsche.
Stimmt.
Zitat von Maga-neu im Beitrag #385Zitat von Leto_II. im Beitrag #381Zitat von Maga-neu im Beitrag #376Zitat von ghassan im Beitrag #375Der richterliche Freibrief gilt nur gegen Deutsche.
Oder gilt der Freibrief für Beleidigungen nur gegen Deutsche?
Um es heftiger als Trump zu sagen: Wir haben in Teilen eine Scheißjustiz.
Aus dem Artikel:
"Die Entscheidung im Fall Karabulut sorgt nun vor allem in rechten Kreisen für Empörung."
Nun hast Du aber Deine Gesinnung hübsch preisgegeben.
"Vor allem" heißt nicht "ausschließlich". Wie würde ein Forist schreibt: Logic.
Natürlich.
Zitat von Maga-neu im Beitrag #391Zitat von Leto_II. im Beitrag #384Zitat von nahal im Beitrag #383Zitat von Leto_II. im Beitrag #381Zitat von Maga-neu im Beitrag #376Zitat von ghassan im Beitrag #375Der richterliche Freibrief gilt nur gegen Deutsche.
Oder gilt der Freibrief für Beleidigungen nur gegen Deutsche?
Um es heftiger als Trump zu sagen: Wir haben in Teilen eine Scheißjustiz.
Aus dem Artikel:
"Die Entscheidung im Fall Karabulut sorgt nun vor allem in rechten Kreisen für Empörung."
Nun hast Du aber Deine Gesinnung hübsch preisgegeben.
Alles ist relativ:
"recht" kann auch "Recht" bedeuten. :-)
Dafür müsste man die deutsche Sprache aber ordentlich verbiegen.:)
Und heißt es nicht, den gesunden Menschenverstand verbiegen, wenn man zu solchen Urteilen kommt? Ist man als Deutscher, weil in der "Mehrheitsgesellschaft", weniger geschützt?
Nee, Leto, ich bin nicht "rechts", was auch immer das heißen mag. (Ich bin stolz auf meinen Großonkel, der an führender Stelle gegen Nazideutschland und die faschistischen Kollaborateure gekämpft hat.) Ich sehe nur, wie viele Deutsche wieder einmal einer blödsinnigen Ideologie hinterherlaufen.
Ich weiss, dass Du kein Rechter bist, dieses Käseblatt will Deine Gedankengänge aber dort verorten, meine natürlich auch. Wie war das doch gleich mit dem Erzieherischen im Radio? :)
Zitat von nahal im Beitrag #393
Das gesprochene Recht hat kaum noch Geltung.
Richter sprechen Urteile nicht mehr nach dem Gesetz sondern nach dem Empfinden.
Letztes Beispiel:
Zwei Raser wurden verurteilt wegen Mordes.
Begründung:
Den Tod des Opfers billoigend in Kauf genommen.
Das Gesetz verlangt aber klare Merkmale:
§ 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
"Eine Bestrafung wegen Mordes ist nach der inzwischen allgemein anerkannten tatstrafrechtlichen Auslegung demnach von zwei Voraussetzungen abhängig:
"Der Täter muss vorsätzlich einen anderen Menschen getötet[17] und
dabei eines der in Absatz 2 aufgezählten sogenannten Mordmerkmale verwirklicht haben."
Hier war eindeutig keine Absicht (Vorsatz) vorhanden.
Wer aus Niedrigen Beweggründen mit Gemeingefählichen Mittel tötet, ist ein Mörder.
Zitat von Leto_II. im Beitrag #398Zitat von nahal im Beitrag #393
Das gesprochene Recht hat kaum noch Geltung.
Richter sprechen Urteile nicht mehr nach dem Gesetz sondern nach dem Empfinden.
Letztes Beispiel:
Zwei Raser wurden verurteilt wegen Mordes.
Begründung:
Den Tod des Opfers billoigend in Kauf genommen.
Das Gesetz verlangt aber klare Merkmale:
§ 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
"Eine Bestrafung wegen Mordes ist nach der inzwischen allgemein anerkannten tatstrafrechtlichen Auslegung demnach von zwei Voraussetzungen abhängig:
"Der Täter muss vorsätzlich einen anderen Menschen getötet[17] und
dabei eines der in Absatz 2 aufgezählten sogenannten Mordmerkmale verwirklicht haben."
Hier war eindeutig keine Absicht (Vorsatz) vorhanden.
Wer aus Niedrigen Beweggründen mit Gemeingefählichen Mittel tötet, ist ein Mörder.
Nein.
Die ABSICHT ist Voraussetzung.
"Dolus directus 1.Grades"
Hier wirkt Luthers Lüge fort.
Zitat von nahal im Beitrag #399Zitat von Leto_II. im Beitrag #398Zitat von nahal im Beitrag #393
Das gesprochene Recht hat kaum noch Geltung.
Richter sprechen Urteile nicht mehr nach dem Gesetz sondern nach dem Empfinden.
Letztes Beispiel:
Zwei Raser wurden verurteilt wegen Mordes.
Begründung:
Den Tod des Opfers billoigend in Kauf genommen.
Das Gesetz verlangt aber klare Merkmale:
§ 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
"Eine Bestrafung wegen Mordes ist nach der inzwischen allgemein anerkannten tatstrafrechtlichen Auslegung demnach von zwei Voraussetzungen abhängig:
"Der Täter muss vorsätzlich einen anderen Menschen getötet[17] und
dabei eines der in Absatz 2 aufgezählten sogenannten Mordmerkmale verwirklicht haben."
Hier war eindeutig keine Absicht (Vorsatz) vorhanden.
Wer aus Niedrigen Beweggründen mit Gemeingefählichen Mittel tötet, ist ein Mörder.
Nein.
Die ABSICHT ist Voraussetzung.
"Dolus directus 1.Grades"
Hier wirkt Luthers Lüge fort.
Die Rechtsprechung kennt auch die Billigende Inkaufnahme als Bedingten Vorsatz. Der 211 ist in der Tatbestandskette nicht so eindeutig, wie Du ihn lesen willst.
Wenn jemand mit einer Pistole ungezielt in eine Menschenmenge ballert, ist das auch keine Fahrlässigkeit.
Im Übrigen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lederriemenfall
Mord ohne Absicht.
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